Typ B(U)- und Typ B(M)-Versandstcke drfen bei Befrderung als Luftfracht hchstens folgende Aktivitten aufweisen:

a) bei gering dispergierbaren radioaktiven Stoffen: wie fr das Versandstckmuster zugelassen und im Zulassungszeugnis festgelegt;

b) bei radioaktiven Stoffen in besonderer Form: 3000 A1 oder 100000 A2, je nachdem welcher Wert niedriger ist, oder

c) bei allen anderen radioaktiven Stoffen: 3000 A2.